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Special Edition inkl. 2. Korb hinten, Abdeckhülle und Bremsscheibenschloss!
Motor: 500 Watt Elektromotor, 36 V
Akku: 3 x 12V, 12 Ah Blei-Gel Akkus ohne Memoryeffekt.
Ladezeit: ca. 6-8 Stunden
Akkubox: Entnehmbar, Aufladung extern vom Roller möglich
Reichweite: bis zu 30 KM je nach Terrain und Gewichtsbelastung
Zulässiges Gesamtgewicht: 150 KG
Bremsen: Scheibenbremse vorn und hinten
Federung: Federbein vorne, Doppelfederbein hinten
Höchstgeschwindigkeit: 20 KM/H (keine Helmpflicht)
Anzeigeinstrumente: Digitaler Tachometer
Batterieladezustandsanzeige, Leuchtdiode für Licht
weitere Ausstattung: Schlüsselschalter, Hupe
Reflektoren: 2 x an der Vordergabel, 1 x hinten
Beleuchtung: LED Frontlicht und Rücklicht
Gaszug: Daumengas
Sitz: bequem gepolstert, einfach montierbar und demontierbar
Klappmechanismus: Sicherheitsmechanismus mittels Klapphebel
Bereifung: Luftreifen mit Ventil
Kraftübertragung: Kettenantrieb
Rahmen: Stahl-Doppelrahmen
Extra: Schutzblech vorne in Carbon-Optik
und Korb hinten
Akkuboxgewicht: Nettogewicht: 10 KG ; Bruttogewicht: 11,5 KG
Gewicht Roller: Nettogewicht: 34 KG ; Bruttogewicht: 35,5 KG
Gesamtgewicht: 47 KG
Abmessungen aufgebaut: (L/T/H) 1200 x 650 x 1090mm
Abmessungen zusammengeklappt: (L/T/H) 1160 x 650 x 620mm
Versandabmessungen Collie 1: (L/T/H) 1180 x 330 x 570mm
Versandabmessungen Collie 2: (L/T/H) 580 x 410 x 300mm
6 Monate Garantie
24 Monate Gewährleistung
1. Kennzeichen
Der eco-Fun 20 V.2 SE ist versicherungs- und kennzeichenpflichtig. Eine EU-Betriebserlaubnis (ECC) liegt dem Roller bei. Mit diesem Papier können Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl ein Kennzeichen beziehen.
2. Führerschein
Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, benötigen keinen Führerschein. Alle anderen benötigen einen Führerschein Klasse B oder einen Zweiradführerschein, der zum Mofafahren berechtigt. Das Mindestalter für eine Mofa-Prüfbescheinigung liegt bei 15 Jahren. Der Rolektro eco-Fun 20 V.2 SE gilt rechtlich als Leichtmofa.
3. Keine Helmpflicht
Die eco-fun 20/BT250 Serie erfüllt die Regelungen der Leichtmofa Ausnahmeverordnung wie dort unter § 3 Abs. 2 „Mofa Merkamale“ wie folgt definiert:
2.1 Hubraum: nicht mehr als 30 ccm
2.2 Leistung: nicht mehr als 0,5 kW
2.3 Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit: nicht mehr als 20 km/h
Daher besteht laut § 2 dieser Verordnung keine Helmplficht: „Abweichend von § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung brauchen
die Führer der Leichtmofas während der Fahrt keinen Schutzhelm zu tragen“. Nicht allen Polizeibeamten sind diese Regelungen bekannt, sollten Sie also angehalten werden weisen Sie diese entsprechend darauf hin.
4. Geh- und Radwege
Die Benutzung von öffentlichen Geh- und Radwegen ist innerhalb geschlossener Ortschaften nicht erlaubt, es sei denn, der Radweg ist mit dem Verkehrsschild „Mofa frei“ versehen. Laut § 2 der StVO dürfen allerdings außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege von Mofas benutzen werden.